T02 K3 Abschnitt 05: Neuer Werkstattauftrag
Die Rücknahme von defekter Ware wird über Gutschriften oder Werkstattaufträge abgewickelt. Wenn dem Kunden die defekte Ware gutgeschrieben werden soll, geschieht dies über eine Gutschrift. Der Artikel wird in der Gutschrift mit dem Bestandskennzeichen „r“ für „eigener Reparaturbestand“ gekennzeichnet und die Fehlerbeschreibung als Zusatztext hinterlegt. Wenn Sie die Ware repariert zurückgeben oder einen Warentausch vornehmen möchten, geschieht dies über einen Werkstattauftrag.
Indem der Artikel in den Kunden-Reparaturbestand gebucht wird, bleibt dieser, bis der Werkstattauftrag in eine Rechnung gewandelt wird, Eigentum des Kunden. Um Seriennummer und Fehlerbeschreibung eindeutig einem Artikel zuzuordnen, empfiehlt es sich für jeden retournierten Artikel einen Werkstattauftrag anzufertigen. Mit dem Wandeln des Werkstattauftrags in eine Werkstattrechnung geben Sie dem Kunden den reparierten Artikel zurück und die Ware wird aus dem Kunden-Reparaturbestand ausgebucht.
Wenn Sie dem Kunden statt des defekten Artikels den gleichen Artikel als Neuware aushändigen möchten, nehmen Sie einen Gleichtausch vor. Der modifizierte Werkstattauftrag wird in eine Werkstattrechnung umgewandelt. Der Kunde erhält den neuen Artikel aus dem normalen Bestand. Der retournierte Artikel geht aus dem Besitz des Kunden in den eigenen Besitz über und wird in den eigenen Reparaturbestand gebucht.
Wenn Sie dem Kunden statt des defekten Artikels einen anderen Artikel aus dem Normalbestand aushändigen möchten, nehmen Sie einen Ungleichtausch vor. Der modifizierte Werkstattauftrag wird in eine Werkstattrechnung umgewandelt. Wie bei einem Gleichtausch wird der Tauschartikel aus dem normalen Bestand gebucht. Der defekte Artikel wird in den eigenen Reparaturbestand umgebucht.
Stand: 01.01.2004 cb
T02 K3 A05.1: W-Auftrag: Randbedingungen
T02 K3 A05.2: W-Auftrag: Artikelaufnahme
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