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T04 K1 A2.4: Erste Seite Artikelstamm: Stückzahlgebundene Mindestverkaufspreise

 

Das Fenster unter den Einkaufspreisen ist für Mindestverkaufspreise bei einer bestimmten Stückzahl bestimmt. Üblicherweise gilt der Einkaufspreis als Mindestverkaufspreis, der nicht unterschritten werden darf. Wenn in diesen Feldern höhere Verkaufspreise eingetragen sind, gelten diese als Mindestverkaufspreise.

Teilbild: Mindestverkaufspreise

 

Bem. 1b: netto Mindestverkaufspreis bei einem Stück

Bem. 2-4: Mindest-Stückzahlen (Bem.2-4a), die man verkaufen muss, um als Minimumpreis den netto Mindestverkaufspreis (Bem.2-4b) anbieten zu dürfen.

Stand: 01.01.2004 cb